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    Aufnahmevoraussetzungen

Der künftige Bewohner muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und bereit sein, in einer Gemeinschaft zu leben. Da die Wohnung im zweiten Geschoss liegt und kein Fahrstuhl vorhanden ist, können Menschen, die auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen sind, nicht aufgenommen werden. Weitere Voraussetzung ist die Teilnahme an einer externen Tagesstruktur. Menschen mit einer Suchtmittelabhängigkeit können wir nicht aufnehmen.